Bildungsurlaub, Bildungsfreistellung, Bildungszeit

Diese Möglichkeit gibt es als gesetzliche Regelung für Arbeitnehmer und Beamte in immerhin 14 unserer 16 Bundesländer , keinen Anspruch auf dieses Angebot haben leider die Bayern und Sachsen…..

Vollzeitbeschäftigte erhalten auf Antrag ( beim Arbeitgeber ) 5 bezahlte extra Tage im Jahr, in denen sie eine berufliche oder politische Weiterbildung machen können. Die Kosten für den gebuchten Kurs und auch die Unterkunft muss aus eigener Tache bezahlt werden, aber immerhin ist man ja vom Betrieb freigestellt und das Gehalt läuft durch….

Wird diese jährliche Auszeit nicht in Anspruch genommen, darf man im nächsten Kalenderjahr sogar 2 Wochen beantragen, im 3. Jahr allerdings verfallen diese zusätzlichen Tage . Die Fortbildung sollte wie gesagt im weitesten Sinne dem beruflichen Kontext dienen, Klassiker sind vor allen Dingen Fremdsprachenkurse, IT Schulungen oder vielfältige Angebote, die der Gesundheit und Resilienz dienen. 5 Tage Kloster, ein Yoga Retreat, der Gleitschirmkurs oder ähnliches sind dabei durchaus anerkennungsfähig. Die Bildungseinrichtung muss grundsätzlich zertifiziert sein, anschließend reicht eine von ihr ausgestellte Teilnahmebescheinigung, die dem Chef vorgelegt wird. Besonders beliebt sind solche Kurse natürlich auch im Ausland, ein Kursort am Meer im Sommer zum Beispiel besitzt natürlich seinen besonderen Reiz.

Wenn Euch diese Idee und konkrete Angebote weiter interessieren: Einfach mal im Netz surfen, zum Beispiel auf: Bildungsurlaub.de